OLG Hamburg: "Blogspot.com" haftet für rechtswidrige Blog-Beiträge der Nutzer
Der Online-Anbieter "Blogspot.com" haftet für die rechtswidrigen Beiträge seiner Nutzer, so das OLG Hamburg (Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09).
Ein Nutzer des Dienstes tätigte in seinem Blogspot-Blog rechtswidrige Äußerungen über den Kläger. Dieser mahnte den Anbieter als Mitstörer ab, jedoch ohne nähere Angaben zu machen, welcher Beitrag genau beanstandet wurde.
Als "Blogspot.com" nicht reagierte, konkretisierte er seinen Vorwurf und nannte die zu entfernenden Passagen. Der Diensteanbieter reagierte auch weiterhin nicht, so dass der Kläger auf Unterlassung klagte.